Kurz beantwortet

Häufige Fragen zur Gründung mit Förderung

Die Antworten geben eine erste Orientierung. Für eine verbindliche Beurteilung Ihrer Situation ist die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter maßgeblich.

Stand: 7. Oktober 2026

Habe ich einen Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss?
Nein. Der Zuschuss ist nach § 93 SGB III eine Ermessensleistung. Auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die Agentur für Arbeit den Einzelfall.
Wie viel Restanspruch auf Arbeitslosengeld brauche ich?
Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen grundsätzlich noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Sonderregeln können insbesondere für Menschen mit Behinderungen relevant sein. Klären Sie Ihre konkrete Berechnung mit der Agentur.
Muss die Selbstständigkeit hauptberuflich sein?
Ja. Der Gründungszuschuss setzt voraus, dass Sie durch die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden. Eine bloße Nebentätigkeit genügt nicht.
Wie hoch ist die Förderung?
In der ersten Phase von sechs Monaten entspricht sie dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld zuzüglich 300 Euro monatlich. Eine mögliche zweite Phase umfasst weitere neun Monate mit 300 Euro monatlich.
Läuft die zweite Förderphase automatisch?
Nein. Sie muss gesondert beantragt werden. Dabei ist nachzuweisen, dass die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich und intensiv ausgeübt wird.
Brauche ich einen Businessplan?
Für den Tragfähigkeitsnachweis werden regelmäßig ein schlüssiger Businessplan und ein konsistenter Finanzplan benötigt. Die konkrete Unterlagenliste erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Wer darf die Tragfähigkeit bescheinigen?
Das Gesetz nennt insbesondere IHK, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Klären Sie vorab mit der Agentur für Arbeit, welche fachkundige Stelle in Ihrem Fall akzeptiert wird.
Kann ich erst gründen und später den Zuschuss beantragen?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Stimmen Sie Startdatum und Verfahren unbedingt vor der hauptberuflichen Aufnahme mit der Agentur für Arbeit ab.
Ist der Gründungszuschuss einkommensteuerpflichtig?
Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass der Gründungszuschuss nicht der Einkommensteuer unterliegt. Die steuerliche Behandlung Ihres Unternehmens und anderer Einkünfte sollten Sie separat klären.
Was gilt beim Bezug von Grundsicherungsgeld?
Dann ist nicht der Gründungszuschuss nach SGB III der passende Förderweg. Möglich sind unter Voraussetzungen Einstiegsgeld und weitere Leistungen des Jobcenters.
Welche Versicherungen brauche ich?
Das hängt von Tätigkeit und persönlicher Situation ab. Kranken- und Pflegeversicherung müssen geklärt werden; für bestimmte selbstständige Berufsgruppen kann Rentenversicherungspflicht bestehen. Lassen Sie Ihre individuelle Konstellation fachlich prüfen.
Frage noch offen?Nutzen Sie die Gründungscheckliste, um das Thema dem richtigen Planungsschritt zuzuordnen, und notieren Sie Einzelfragen für Ihr Beratungsgespräch.