SGB III kompakt

Gründungszuschuss: Unterstützung für den Start aus Arbeitslosengeld

Die Förderung kann den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Anlaufphase unterstützen. Sie wird in zwei Phasen geleistet – eine Bewilligung ist aber nicht garantiert.

Geprüft anhand offizieller Quellen · Stand 7. Oktober 2026

ErmessensleistungDie Formulierung „können erhalten“ in § 93 SGB III bedeutet: Es besteht kein automatischer Anspruch auf Bewilligung. Die Agentur für Arbeit würdigt den Einzelfall.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss richtet sich an Menschen, die ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit beenden. Er soll in der frühen Phase den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung unterstützen. Rechtsgrundlage sind die §§ 93 und 94 SGB III.

Entscheidend ist nicht nur eine gute Idee. Sie müssen unter anderem einen ausreichenden Restanspruch auf Arbeitslosengeld, die Tragfähigkeit des Vorhabens sowie Ihre fachlichen und unternehmerischen Kenntnisse darlegen. Die Details finden Sie in der Übersicht zu den Voraussetzungen des Gründungszuschusses.

Höhe und Dauer: zwei Förderphasen

Phase 1

Sechs Monate

Zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus monatlich 300 Euro zur sozialen Absicherung.

Phase 2

Weitere neun Monate möglich

Monatlich 300 Euro, wenn die hauptberufliche Geschäftstätigkeit und intensive unternehmerische Aktivität nachgewiesen werden. Phase 2 muss gesondert beantragt werden.

Diese gesetzliche Grundstruktur ergibt sich aus § 94 SGB III. Der konkrete Betrag in Phase 1 hängt vom zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld ab. Die zweite Phase ist keine automatische Verlängerung.

Der Förderweg in fünf Schritten

  1. Beratung frühzeitig anstoßenKlären Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft, ob der Gründungszuschuss grundsätzlich in Betracht kommt und welche Unterlagen erwartet werden.
  2. Geschäftsmodell ausarbeitenErstellen Sie einen schlüssigen Businessplan mit Markt-, Vertriebs- und Umsetzungslogik.
  3. Zahlen planenErgänzen Sie Kapitalbedarf, Finanzierung, Rentabilität und Liquidität in einem belastbaren Finanzplan.
  4. Tragfähigkeit nachweisenLassen Sie das Vorhaben von einer akzeptierten fachkundigen Stelle bewerten.
  5. Antrag vor Aufnahme stellenReichen Sie Antrag und Nachweise rechtzeitig ein. Maßgeblich sind die Hinweise Ihrer Agentur für Arbeit.

Arbeitslosengeld oder Grundsicherung?

Der Gründungszuschuss gehört zur Arbeitslosenversicherung nach SGB III. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im System der Grundsicherung gelten andere Instrumente, insbesondere das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II und unter Umständen Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II. Lesen Sie dazu die Abgrenzung für Gründungen aus der Grundsicherung.

Offizielle Quellen